Abmahnung wegen Spam bei Twitter

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Mir liegt eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung bei Twitter vor. Der Hintergrund ist die Versendung einer sog. Direct Message auf Twitter. Eine Direct Message, oder kurz DM, ermöglicht es direkt zwischen den Teilnehmern Nachrichten auszutauschen, ohne dass diese Nachricht für alle sichtbar ist. Je nach Einstellungen des Users wird eine  automatische eMail  als Benachrichtigung versendet, wenn ein User eine DM erhält.

Nun hat sich ein User, der von einem anderen ungefragt eine DM mit werbendem Inhalt erhalten hat, im Wege einer Abmahnung gewehrt. Dort heißt es unter anderem:

[…] Da ich mich diesbezüglich in meinen Persönlichkeitsrechten gestört fühle, senden Sie mir bitte eine Unterlassungserklärung zu und tragen mich aus Ihren Daten aus. Sollte ich noch einmal unverlangt von Ihnen hören, dann werde ich den Anspruch auf Unterlassung nach §§ 823 Abs. 1 und 1004 BGB entsprechend durchsetzen .[…]

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weitere Schritte angedroht. Meines Erachtens ist die Abmahnung im Kern durchaus berechtigt und ernst zu nehmen: Selbst wenn gewerblich handelnder User einem anderen  bei Twitter folgt, liegt darin nicht die Einwilligung, Werbe-DMs zu erhalten. Besonders problematisch sind die sogenannten auto-replies, die an neue Follower versendet werden. Darin heißt es oft „Danke fürs Folgen. Unsere neuen Angebote findest du hier [Link]“. Bereits dies kann eine unerlaubte Werbung darstellen, die abmahnfähig ist.

Fazit

Gerade die auto-reply Funktion sollte nur mit Vorsicht verwendet werden. Hier schlummert ein Abmahnrisiko, dass nicht zu unterschätzen ist. Auch zeigt der Beitrag des Kollegen Krieg, dass Twitter in den Fokus der Gerichte gelangt ist. Es bleibt also dabei, dass Unternehmen ihren Einsatz bei Twitter nicht unüberlegt durchführen sollten.

Bildernachweis: Creative Commons License photo credit: bpedro

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14 Antworten auf Abmahnung wegen Spam bei Twitter

  1. Torsten sagt:

    Um eine DM zu verschicken, muss das vermeintliche Opfer dem Spammer ja bereits aktiv gefolgt haben, oder nicht? Ist das keine dem Opt-In quasi gleichgestellte Handlung?

  2. Tim Hoesmann sagt:

    Lieber Herr Kollege,

    stimmen Ihnen zu. Auch bei Twitter gelten die Regeln des Wettbewerbsrecht und gerade gewerbliche Twitter Nutzen sollten sich dieser Tatsache bewusst sein.
    Daher kann das Zusenden einer DM auch als wettbewerbswidrig gewertet werden. Durch das reine Folgen habe ich mE noch nicht in eine kommerzielle Werbung eingewilligt.

    Beste Grüße
    Tim Hoesmann

  3. Torsten sagt:

    Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube, der Fall ist zumindest wie hier geschildert nicht eindeutig.

    Man nehme an, ich werde “Fan” von Unternehmen XYZ auf Facebook – ist das immer noch ein konkludentes Einverständnis zur Kontaktaufnahme? Falls nein, müssten deutsche Unternehmen sämtliche Profile auf sozialen Netzwerken einstellen. Wo ist die Grenze?

  4. Sebastian Dramburg sagt:

    Wenn ich jemandem Folge (Twitter) oder ein Fan werde (FB), dann liegt darin keine Einwilligung zum Erhalt von direkter Werbung.

    Werbung in der Timeline oder in einer Gruppe ist von der direkten Kontaktaufnahme (bei der es vielleicht zu einer Benachrichtigungsmail kommt) zu unterscheiden.

    Gerichtlich ist diese Unterscheidung aber so noch nicht bestätigt worden. Das muss man auch sagen.

  5. RA_Dury sagt:

    Bin schon gespannt, wann die erste Abmahnung wegen des Erhalts eines Tweets auf der Twitter-Startseite rausgeht, wohlgemerkt von einem Follower ;)

  6. Dirk Kuepper sagt:

    Natürlich können wir uns jetzt wegen Werbung alle verklagen, denn auch wenn ich einem Tweet folge steht schon Werbung drinne. Da braucht nur mal ein Produktname aufzutauchen. Dazu ist eine DM ueberhaupt nicht nötig!

  7. David sagt:

    Klar, gerechtfertigt ist es. Aber warum machen sich manche Leute immer so einen Stress? Zum Anwalt gehen und eine Abmahnung schreiben lassen oder einfach den Unfollow+Block+Button nutzen? Hmm… für mich wäre das eine sehr einfache Entscheidung. Beides schützt vor weiteren DM und eins davon ist sehr viel weniger Aufwand. Aber es gibt Leute, die mahnen so gerne ab, die freuen sich ja über jede Gelegenheit.

  8. Philip sagt:

    Der Versender der Abmahnung dürfte über einen betrachtlichen Kontostand verfügen. Ich war für eine Woche auf Twitter und was ich da alles für Spam bekommen habe war unglaublich. Wenn der das konsequent durchgezogen hat, dürften bestimmt einige tausend Abmahnungen verschickt worden sein.

Trackbacks/Pingbacks

  1. [...] Offenbar hat ein Twitter-Nutzer einem anderen Nutzer eine Direct Message mit werblichem Inhalt geschickt. Anders als die grundsätzlich für jedermann sichtbaren “Tweets” sind “Direct Messages” Kurznachrichten, die sich Twitter-Nutzer untereinander senden können – sie sind also quasi E-Mails in Kurzform. Der Empfänger ist in diesem Fall anscheinend alles andere als begeistert gewesen. Er hat, wie der Berufskollege Dramburg schreibt, mit einer Abmahnung reagiert. [...]

  2. [...] gestern weist nun erneut ein Rechtsanwalt auf eine Abmahnung im Twitter-Umfeld hin, diesmal geht es um eine unerwünschte [...]

  3. [...] noch eine Twitter-Abmahnung, so langsam wird es ja was mit dem Zwitscherplappern. Diesmal wird wegen Spam abgemahnt… [...]

  4. [...] Hintergrund eingehen. Wer mehr erfahren möchte, kann die Hintergründe bei Kriegs-Recht und Dramburg nachlesen. Viel interessanter finde ich es, dass nun schon Twitter als Spam-Kanal eingesetzt wird. [...]

  5. [...] sein Einverständnis zum Erhalt von Werbemails – ob automatisiert oder nicht- gegeben hat. Und da gehe ich voll [...]

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