Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

Der Händlerbund berichtet über eine angebliche Abmahnung der Allmedia GmbH wegen des Facebook-Like-Buttons. Demnach soll die fehlende Datenschutzerklärung der Abmahngrund sein.

Über die Gefahren beim Einsatz des Facebook-Likebuttons habe ich bereits in “Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung” ausführlich berichtet. Damals habe ich geschrieben, dass das Risiko abgemahnt zu werden gering ist, solange man die eigene Datenschutzerklärung entsprechend dem Muster erweitert.

Bei dieser Ansicht bleibe ich weiterhin und meine zudem, dass derartige Konkurrenten-Abmahnungen vor Gericht nicht stand halten werden. Die Pflicht zur Datenschutzerklärung ist kein Gesetz, das einen geregelten Wettbewerb schützen soll und damit nicht von Mitbewerbern abmahnbar ist (§ 4 Nr.11 UWG). Für weitere Details verweise ich auf den oben genannten Beitrag.

Updates

*Update 23.03.2011*

Es gibt nun auch eine Gerichtsentscheidung: “Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…

*Update 06.05.2011*

Das Kammergericht Berlin hat die erste Entscheidung zum Likebutton bestätigt: “Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen“.

Bild: Dissociated Press

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48 Antworten auf Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

  1. Das kann doch nur ein Scherz sein.
    Wer in Deutschland einen Versandhandel eröffnet ist doch selber schuld. Ist es denn in anderen Ländern auch so, dass man für alles eine abmahnen kann?

    Wenn es so kompliziert ist, dann soll de Staat doch den Kaufprozess auf einer staatlichen Seite “abbilden”…

    Wieso kann es nicht eine einfache staatliche Vorgabe geben, auf die man dann als Händler verweisen kann – da man ja immer den genauen Wortlaut der “Erklärungen” benutzen muss, wäre es doch nicht falsch, wenn man beim Bestellprozess auf Seiten des Wirtschaftsministerium verweist… oder so

  2. Jochen sagt:

    Mutige Ansicht, die hier geäußert wird, wenn ich das hier lese:
    http://www.dr-bahr.com/news/al.....ig-ab.html

    • Hallo Jochen,
      wenn ich den Artikel von Dr. Bahr lese, dann befürchte ich, dass man KEINE Youtube-Videos mehr einbinden darf. Gerade die neue Art, Videos mit iFrame einzubinden birgt so gefahren. Ich habe nämlich keine Ahnung was Youtube da an Daten sammelt.

      Das Beste wäre dann doch wohl, wenn man keine Inhalte mehr einbindet, sondern nur noch verlinkt… und dann dem User auf einer zwischengeleiteten Seite am besten noch warnt, dass das Internet böse ist…

      Ohmann… Die AGB und Datenschutzerklärungen beinhalten mehr Text als so mancher Shop im Ganzen!

    • Thomas Schwenke sagt:

      In den Fällen, in denen das Gericht gesagt hat, dass Mitbewerber wegen Datenschutzverstößen abgemahnt werden dürfen, ging es um den Verkauf von Kundendaten (inkl Bankdaten) in einem Fall und um den Verkauf von Adressdaten, die bei Haushaltsumfragen gewonnen wurden im zweiten. Im dem ersten Fall sagte das Gericht sogar, dass es eine Ausnahme macht, weil es ein planmäßiger Datenschutzverstoß zwecks Gewinnerzielung war. M.E. kann man diese Fälle dem Like-Button nicht vergleichen.

  3. Die genannte Erweiterung der Datenschutzerklärung nützt allerdings nichts, wenn, wie es häufig gemacht wird und auch sinnvoll ist, bereits auf der Startseite ein Social Plugin eingebunden ist. Dann ist nämlich schon alles passiert bevor der Besucher auch nur die Möglichkeit hat, die Datenschutzerklärung zu lesen. Das schreibt auch Dr. Bahr so.
    Desweiteren hat jener vermutlich auch recht, wenn er sagt, dass nicht rechtskonform belehrt werden kann, wenn ich gar nicht weiß, welche Daten denn nun übermittelt werden. Aber letzteres sollte sich ja feststellen lassen. Schließlich werden die Daten ja vom lokalen Browser übertragen und sind somit prinzipiell einsehbar. Ein Laie kann das sicherlich nicht, aber für einen Internetspezialisten sollte das kein Problem sein.

    • Thomas Schwenke sagt:

      Das ist richtig. Wenn es nach dem Gesetz ginge, müsste jede Website eine Vorschaltseite haben. So erheben z.B. die Webspace-Provider die IP-Adresse im Rahmen der Zugriffsdaten, worauf schon vor dem Betreten der Seite auf einer Seite hingewiesen sein müsste, bei der wiederum keine Erhebung erfolgt. Daher wird diese Regelung von vielen Juristen nicht wortwörtlich sondern eingeschränkt angewandt.

  4. Matthias sagt:

    Eine interessante (und rechtssichere?) Lösung zeigt der Radiosender SWR3. Hier muss man den Like-Button erst aktivieren. Es scheinen also beim Aufruf der Seite noch keine Daten an Facebook übertragen zu werden.
    http://bit.ly/dH8fxh

    • Den LIKE Button haben sie so abgesichert… jedoch die Fan-Box auf der rechten Seite aktiv gelassen…. die sammelt im übrigen auch Daten … wenn nicht sogar mehr!

      @Thomas Schwenke, hier finde ich auf der rechten Seite auch einen LIKE-Button … niemand hat mich gefragt, ob ich das möchte ….
      :-D

      • Thomas Schwenke sagt:

        Argh, ich krieg den Einwilligungstext kaum in unseren Social-Fläche hinein! Das muss ich noch besser planen.

    • Thomas Schwenke sagt:

      Ja, der Jens Ferner hat dazu ein Plugin geschrieben. Ich schreibe morgen früh etwas dazu.

  5. LexX Noel sagt:

    Und wie “eindeutig” ist die Rechtslage nun?

    Weil Ich bin jetzt echt verunsichert was den Einbau von dem Facebook-Like Button angeht. Denn laut Dr.Bahr ist das ein rechtlich schweres Unterfangen, oder wird bei dieser ganzen Diskussion nur mal wieder Schindluder mit dem für den Laien unüberschaubaren Rechtssystem?

    • Thomas Schwenke sagt:

      So würde ich es nicht nennen. Es ist eher eine normale Diskussion, die notwendig ist, wenn das Gesetz nicht klar ist. Das ist nicht anderes als die Diskussion zwischen SEO-Experten, von denen einer Backlinks für richtig hält und der andere sie für weniger wichtig erklärt. Beide Ansichten sind nicht falsch und die Wahrheit liegt oft in der Mitte oder bildet sich erst in der Zukunft heraus. Im Fall des Like-Buttons ist natürlich der sicherste Weg ihn gar nicht einzusetzen.

      Alles drunter ist mit einem Risiko verbunden. Wer also von dem Like-Button eh nicht profitiert, sollte ihn nicht nutzen. Wer dies tut, sollte abwägen, ob ihm das Risiko wert ist. Das hängt von den Vorteilen ab, die mit den im Artikel erwähnten Risiken abgewogen werden müssen.

    • LexX Noel sagt:

      @Thomas Schwenke:
      Ich habe mich somit für die “Nicht-Nutzung” des Facebook Like Button auf meinen Webseiten entschieden. Trotz des Plugin und dem Muster für das Impressum, ist mir das ganze noch viel zu schwammig formuliert vom Gesetz her.

  6. Thomas Schwenke sagt:
  7. Falls jemand hier in technischer Hinsicht eine Lösung sucht, um die Inhalte von Facebook möglichst rechtskonform einzubinden, dem empfehle ich folgenden Beitrag:
    http://www.syntaxys.de/blogles.....tenschutz/

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  1. Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button http://tinyurl.com/5vjo42j #agb #smm #recht

  2. Erste #Abmahnungen wegen #Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet) (spreerecht.de) http://tinyurl.com/5vjo42j

  3. RT @b09s: Erste #Abmahnungen wegen #Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet) (spreerecht.de) http://tinyurl.com/5vjo42j

  4. Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button? http://tinyurl.com/5vjo42j

  5. RT @Pixelgangster: Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button? http://tinyurl.com/5vjo42j

  6. Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet) – http://bit.ly/fnWbSt

  7. Händlerbund: Erste Abmahnungen wg. Like-Button, Juristen dazu http://bit.ly/efBaIp @intertainment, http://bit.ly/fnWbSt @thsch

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  1. [...] Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet) [...]

  2. [...] das hat ja nicht lange gedauert. Es gibt angeblich schon erste Abmahnungen wegen des Einsatzes von "Gefällt mir"-Buttons auf [...]

  3. [...] aufgepasst. Es gab wohl schon Abmahnungen wegen Facebook-Knopf. Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die [...]

  4. [...] man auf der Website von spreerecht.de seit Kurzem lesen kann, gibt es nun erste Abmahnungen wegen Facebooks [...]

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  6. [...] erste Abmahnung ist einem Betreiber ins Haus geflattert, der den Facebook Like-Button einsetzt. Ein Grund, den Haftungsauschluss auf der eigenen Webseite [...]

  7. [...] verschiedenen Stellen im Internet, so zum Beispiel bei den Kollegen von Spreerecht und beim Händlerbund wird behauptet, dass die “Abmahngefahr” gering sei, da die [...]

  8. [...] Siehe auch: – ferner-alsdorf.de | Vorbeu­gen: Abmah­nun­gen – spreerecht.de [...]

  9. [...] den Betreiber eines Online-Shops versandt haben soll. Der Grund der Abmahnung beläuft sich nach spreerecht.de auf das fehlen eines entsprechenden Hinweises zu der Verwendung des Like-Buttons in der [...]

  10. [...] ihrer Services wegen Bußgeldrisiken abwenden. Auch die Abmahnungen unter Konkurrenten sind schon aufgetaucht. Und letztendlich wäre es jedem Konkurrenten möglich Mitbewerber nicht über das eigene [...]

  11. [...] Des Weiteren ist es hilfreich direkt im Impressum auf den Datenschutz, AGBs und eine Widerrufsbelehrung zu verweisen. Gerade im Bereich des Datenschutzes ist ja in letzter Zeit wieder einiges los (Google Analytics Abmahnungen via Denisfarin.de und Facebook Like Button Abmahnungen via Perun.net und Spreerecht). [...]

  12. [...] einem solchen Ergebnis war meines Erachtens zu rechnen. Wie ich im Beitrag “Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)” schrieb, dient der Datenschutz dem Schutz von Individuen und nicht von wirtschaftlichen [...]

  13. [...] Datenschutzverstöße nach dem derzeitigen Rechtsstand nur in Extremfällen von Konkurrenten abgemahnt werden können. Grundsätzlich können sich nur Individuen auf sie [...]

  14. [...] den 2 Beiträgen von spreerecht.de auf deren eigener Webseite, worin die Erste Abmahnung behandelt wird und zudem Eine Lösung für das Facebook Like Button Problem angeboten wird, [...]

  15. [...] auch die Berichte über die Abmahnung wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung bei der Nutzung von Facebooks Like-Button trugen zur Verunsicherung [...]

  16. [...] diesem Fall ging es um die Abmahnung eines Wettbewerbers wegen der Verwendung des Like-Buttons ohne eine Datenschutzerklärung. Das [...]

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