Der Jugendschutzbeauftragte – Wer? Wie? Und vor allem: Wann brauche ich einen für meine Website?

Begriffe wie Jugendschutz und Jugendschutzbeauftragter geistern gerade oft im Internet umher, ohne dass man genau weiß, was sich dahinter verbirgt.

Dieser Beitrag soll aufzeigen, was ein Jugendschutzbeauftragter ist, was er machen muss und vor allem, wer überhaupt einen braucht.

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Shocking: Kaum eine mobile App hat ein zulässiges Impressum

Die Impressumspflicht verursacht die häufigsten und ärgerlichsten Rechtsfehler. Und obwohl sie auch für Apps gilt, wird sie häufig vergessen oder unzureichend umgesetzt. Vor allem App-Entwickler vernachlässigen die Impressumspflicht sehr gerne, weil ein Impressumslink wertvollen Platz auf den kleinen Bildschirmen der Mobilgeräte nimmt. Dabei können Impressumsfehler für App-Entwickler viel schlimmere Folgen haben, als für Websitebetreiber.

Mit diesem Beitrag möchte ich zeigen wo die Knackpunkte liegen und der Frage nachgehen, ob in der mobilen Welt Sonderregeln für die Impressumspflicht gelten. Weiterlesen

Rechtliche Zulässigkeit von Coverbildern der neuen Facebook-Timeline

Facebook Chronik - Die neuen CoverbilderMit der neuen Facebook-Timeline (bzw. Chronik auf Deutsch) kommen auch neue Coverbilder, mit denen die Nutzer ihre Profile schmücken können. Es gibt bereits viele Generatoren und Galerien für Coverbilder, die jedoch rechtlich nicht ganz ungefährlich sind.

Für Allfacebook.de habe ich daher einen Gastbeitrag geschrieben, der alle Fragen rund um die Coverbilder beantwortet und auch die Frage, was man bei der Nutzung der Generatoren und Galerien beachten muss:

Facebook Chronik: Was Sie bei Coverbildern der neuen Facebook-Timeline rechtlich beachten müssen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Diese und andere Themen finden Sie in meinem neuen Buch "Social Media Marketing und Recht", das am 01. März 2012 erscheint.
Ich stelle es Ihnen hier sehr gerne vor.

Pinterest und die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken

Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus.

Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus.

Pinterest ist gerade die Social Media In-Plattform. Sie bietet zwar nicht den Funktionsumfang von Facebook & Co, bringt aber eines derer Features zur Perfektion – das Teilen von Inhalten. Damit ist Pinterest Vorreiter einer neuen Welle von so genannten Kuratierungsplattformen, auf denen Nutzer mit einfachen Mitteln Inhalte sammeln und zusammenstellen können. Zu ihnen gehören unter anderen auch Storify, Gimmebar, aber auch die Vorläufer wie Tumblr oder Posterous.

Doch wer teilt, verstößt sehr häufig gegen das Urheberrecht und trägt die Haftung für die geteilten Inhalte. Dabei liegt das Risiko nicht bei den Plattformen, sondern bei den Nutzern.

Dieser Beitrag wird Ihnen zeigen, was rechtlich erlaubt und was verboten ist, sowie welches Risiko Sie tragen und wie Sie es mindern können.

Unterschied zwischen Urheberrecht und Haftung

Werden Inhalte geteilt, sind rechtlich zwei Fragen zu stellen:

  1. Darf ich den Inhalt teilen?
    Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur mit Einwilligung derer Inhaber vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das trifft auf alle Fotografien und Videos, fast alle Zeichnungen und Grafiken sowie auf längere Texte zu.
  2. Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte?
    Wer bewusst fremde Inhalte verbreitet, macht sich diese zu Eigen. Das bedeutet übersetzt, derjenige muss für die Rechtsverletzungen, die von den Inhalten ausgehen, einstehen. Wer zum Beispiel ein Video mit Ausschnitten aus einem aktuellen Kinofilm auf seiner Seite einbindet, haftet für die Urheberrechtsverletzung des Uploaders. Wer einen RSS-Feed einbindet, in dem jemand beleidigt wird, muss auch für die Beleidigung einstehen.

Wie diese Fragen beantwortet werden, hängt von der Art des Teilens ab: Weiterlesen

Interview in “Die besten Facebook Marketing Tipps”

Die besten Facebook Marketing Tipps

Inga Palme (Modern Communication) hat uns für ihr Buch “Die besten Facebook Marketing Tipps” interviewt, und zwar zum Thema “Facebook aus der Sicht von Machern und Experten”. Es ist immer sehr anregend, solche Interviews zu geben, vor allem wenn man wie bei Frau Palme schon vorher weiß dass es spannende Lektüre sein wird!

Ich kann es nur empfehlen, weil es kein Textwälzer ist sondern die ganze Bandbreite an Marketingtipps sehr anschaulich von der Profilerstellung bis zu Gewinnspielen anhand von vielen bebilderten Beispielen erklärt. Ein Lesetipp! Natürlich besonders, weil darin nun zwei Anwälte davon berichten wie es zu ihrer Kanzleipräsenz auf Facebook kam und welche Strategie sie mit der Seite verfolgen. :)

P.S. Und wenn Sie auch die rechtliche Seite, besonders die Vermeidung von rechtlichen Stolperfallen in diesem Bereich interessiert, für den erscheint mein neues Buch in nur einem Monat.

Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 4/4) – Schadensersatz & Geldentschädigung

Die Pressewoche in unserem Blog endet heute mit einer Übersicht zu den finanziellen Ausgleichsansprüchen, die Betroffene im Presserecht geltend machen können.
Zahlungsansprüche im Presserecht sind anders als die Gegendarstellung, der Unterlassungs- oder Berichtigungsanspruch darauf gerichtet, die finanziellen Folgen von rechtswidriger Berichterstattung geltend zu machen.

Bei den materiellen Ansprüchen im Presserecht ist zu trennen zwischen Schadensersatz auf der einen Seite und Geldentschädigung auf der anderen.

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Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 3/4) – Der Berichtigungsanspruch

In dem heutigen Beitrag zum Presserecht geht es um den Berichtigungsanspruch. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen Folgenbeseitigungsanspruch und findet immer dann Anwendung, wenn durch eine unzutreffende Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

Dieser Beitrag geht auf die Voraussetzungen des Berichtigungsanspruches ein und stellt dar, wie dieser Anspruch umgesetzt wird und zeigt die Unterschiede zu den anderen Maßnahmen im Presserecht auf.

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Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 2/4) – Der Unterlassungsanspruch im Presserecht

Der Unterlassungsanspruch im Presserecht ist Thema des heutigen Beitrags im Rahmen der Pressewoche auf spreerecht.de.

Als Rechtsmittel ist der Unterlassungsanspruch für Personen und Unternehmen im Presserecht einer der wichtigsten Ansprüche.

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Pressewoche auf spreerecht.de (Teil 1/4) – Der Anspruch auf Gegendarstellung

Als Teil der Pressewoche hier im Blog geht es in dem heutigen Beitrag um den Gegendarstellungsanspruch. Bekannt ist der Begriff aus den Printmedien, aber ebenso wie in einer Zeitung kann sich ein Gegendarstellungsanspruch auch gegen Fernsehen, Hörfunk und Telemedien – und damit auch Websites – richten.

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Teaser: Die Pressewoche auf spreerecht.de

Diese Woche werden wir uns in den Beiträgen auf spreerecht.de auf das Presserecht fokussieren. In den kommenden 4 Beiträgen werden die Ansprüche dargestellt, die Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen im Presserecht sind.

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