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All Time Favourites
- Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung
- Das rechtliche Risiko bei Googles +1 Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung
- Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps – Teil 1
- Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook
- Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)
SPAM – Wenn der Geschäftsführer persönlich haftet

Die unerlaubte Werbung per E-Mail ist ein dauerhafter Gegenstand von Abmahnungen. Dabei ist der Grundsatz eindeutig: Der Empfänger der Werbung muss mit der Zusendung einverstanden sein. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 1, der nach Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch für „elektronische Post“ gilt. Hält ein Unternehmen dies nicht ein oder kann eine Einwilligung nicht nachweisen, dann droht oft eine Abmahnung. Meistens richtet sich diese gegen das Unternehmen, das die Werbung verschickt hat.
Nun hat aber das OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 137/09) entschieden, dass es in besonderen Konstellationen auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers und gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft für unzulässige E-Mail-Werbung gibt. Das bedeutet, neben dem Unternehmen kann auch der Geschäftsführer persönlich für die unerlaubte Werbung haftbar gemacht werden. Weiterlesen
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Abmahnung wegen Impressums als Bilddatei

Impressum als Grafik
Im Shopbetreiber-Blog berichtet Martin Rätze von einer Abmahnung die wegen Impressums in Bildform ausgesprochen wurde. Die Art Impressumsangaben als Bilddateien abzulegen ist sehr beliebt, um das Auslesen durch Adressensammler für Spamzwecke zu verhindern. In den meisten Fällen wird nur die Emailadresse, manchmal werden auch ganze Impressen als Grafik angelegt.
Wir empfehlen unseren Mandanten, das Impressum immer in Textform bereit zu stellen. Hier lesen Sie warum. Weiterlesen
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Datenschutz & WordPress-Plugins im Gastbeitrag bei PR-Doktor

Die Bloggerin und Kommunikationsberaterin Dr. Kerstin Hoffmann hat mich in Ihrem Blog PR-Doktor gefragt, inwieweit Blogger für Datenschutzverstöße haften, die durch eigensetzte Plugins begangen werden. Ich rate jedem, der ein eigenes Blogsystem nutzt, sich die Antwort durchzulesen, denn manch einen wird der Umfang der eigenen Haftung überraschen.
Hier geht es zu “Tracker, Scripte, Analytics: Blogger haften für ‘eingeschleuste’ Funktionen“
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Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste)

photo credit: quinn.anya
Die Affäre um die Plagiate in der Doktorarbeit vom Minister von und zu Guttenberg ist ein guter Anlass unseren eigenen Beitrag zum Thema Zitate und Plagiate aufzufrischen. Wer also auf fremde Texte zugreifen möchte, Tweets kopieren will oder einfach mitreden möchte, der wird an dieser Stelle erfahren,
- was ein Zitat und was ein Plagiat ist,
- wann Texte geschützt sind und
- unter welchen Voraussetzungen ein Zitat erlaubt ist sowie
- was passieren kann, wenn man gegen diese Regeln verstößt.
Als Hilfestellung gibt es viele Beispiele, Daumenregeln und eine Checkliste. Weiterlesen
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WordPress-Datenschutz-Plugins für Facebooks Like-Button und Kommentare
Jens Ferner von der Kanzlei Ferner-Alsdorf hat zwei Plugins geschrieben, die es erleichtern sollen, den Datenschutz unter WordPress zu wahren.
Facebook-Datenschutz
Der Facebook-Like-Button erhebt die IP-Adresse der Besucher und leitet sie an die Server in den USA weiter. Das ist nur mit einer widerrufbaren Einwilligung der Besucher zulässig. Das Plugin erlaubt eine solche Einwilligung einzusetzen. Und so sieht das dann aus:

Schritt 1: Einwilligung einholen

Schritt 2: Like-Button & Widerrufsmöglichkeit ausgeben
Auch mit dem Plugin müssen die Besucher weiterhin in der Datenschutzerklärung über den Einsatz des Like-Buttons informiert werden. Hier geht es zum Muster.
Anonymize IP
Mit diesem Plugin wird WordPress daran gehindert bei den Kommentaren die IP der Kommentierenden zu speichern. Denn auch das bedarf einer Einwilligung, es sei denn man begründet das Speichern mit der Möglichkeit Verfasser rechtswidriger Kommentare einfacher aufspüren zu können. Aber auch dies würde es lediglich erlauben die IP-Adresse nur für wenige Tage zu speichern.
Fazit
Die Plugins sind noch in der Anfangsphase und nur per Hand konfigurierbar. Insbesondere Anonymize-IP ersetzt pauschal die Server-IP durch eine Dummy-IP. Allerdings ist es ein sehr guter Ansatz und wie man Jens kennt, ist mit Updates bald zu rechnen. “Bis dahin ist das ganze als Nachfrage-Test zu verstehen” schreibt Jens. Also ladet sie fleißig herunter und gebt Feedback. Für diesen gibt es auch eine Gruppe bei Facebook.
Weitere Informationen, die Sie interessieren könnten:
- Erste Abmahnungen wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)
- Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung
- Haftung für Google Analytics vermeiden – Anleitung für Webmaster
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz haben oder Hilfe bei datenschutzkonformer Gestaltung Ihres Angebotes benötigen, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
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Leitfaden zur Angabe von Preisen für Shops, Werbeanzeigen und Preissuchmaschinen

Der Preis ist für den Verbraucher mit das ausschlaggebendste Argument, sich im Internet für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu interessieren. Von daher versuchen viele Unternehmen im B2C-Bereich, ihre Preise als besonders günstig in den Vordergrund zu stellen.
Allerdings lauern bei diesem Punkt viele rechtliche Probleme, die zu Abmahnungen führen können, wenn man die Gesetze nicht beachtet. Daher habe ich zu diesem Thema einen Artikel auf Gründerszene geschrieben: Preise rechtssicher angeben – Die Preisangabenverordnung für Shops, Werbeanzeigen und Preissuchmaschinen.
Die Angabe von Preisen betrifft folgende Bereiche, die in dem Beitrag besprochen werden:
- Richtige Angabe von Preisbestandteilen
- Preisangaben in der Werbung
- Werbung auf der eigenen Seite
- Werbung auf einer fremden Seite
- Werbung in Preissuchmaschinen
- Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
- Der „statt”-Preis
Der Beitrag soll dazu dienen, ein Verständnis für den Bereich der “Angabe von Preisen” zu schaffen. Soweit Sie zu diesen Themen Beratungsbedarf haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
Weitere Beiträge zum Thema E-Commerce
Folgende Beitrage, die in diesem Zusammenhang stehen, könnten ebenfalls von Interesse sein:
- Zur Zulässigkeit von Werbung mit der Aussage „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer“
- Lieferzeitangaben: “in der Regel” ist nicht gleich “circa”
- Wenn eine Bewertung bei eBay das eigene Unternehmen beschädigt
- Wann liegt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
Foto:
photo credit: Fosforix
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Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)

Der Händlerbund berichtet über eine angebliche Abmahnung der Allmedia GmbH wegen des Facebook-Like-Buttons. Demnach soll die fehlende Datenschutzerklärung der Abmahngrund sein.
Über die Gefahren beim Einsatz des Facebook-Likebuttons habe ich bereits in “Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung” ausführlich berichtet. Damals habe ich geschrieben, dass das Risiko abgemahnt zu werden gering ist, solange man die eigene Datenschutzerklärung entsprechend dem Muster erweitert.
Bei dieser Ansicht bleibe ich weiterhin und meine zudem, dass derartige Konkurrenten-Abmahnungen vor Gericht nicht stand halten werden. Die Pflicht zur Datenschutzerklärung ist kein Gesetz, das einen geregelten Wettbewerb schützen soll und damit nicht von Mitbewerbern abmahnbar ist (§ 4 Nr.11 UWG). Für weitere Details verweise ich auf den oben genannten Beitrag.
Updates
*Update 23.03.2011*
Es gibt nun auch eine Gerichtsentscheidung: “Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…”
*Update 06.05.2011*
Das Kammergericht Berlin hat die erste Entscheidung zum Likebutton bestätigt: “Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen“.
Bild: Dissociated Press
Wünschen Sie rechtliche Beratung zum Thema Facebook-Marketing oder haben Interesse an verständlichen Vorträgen, Workshops und Inhouse-Seminaren zum Thema Social Media & Recht? Sprechen Sie uns an, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.
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Rechtswidrig: WordPress.com-Stats Plugin als Trojaner für Werbetracker

Hinweis: Bitte Update am Ende beachten, in dem erklärt wird, wie WordPress.com-Stats rechtskonform genutzt werden kann.
Das Plugin WordPress.com-Stats steht mit über 2 Millionen Downloads an 5ter Stelle der populärsten Plugins für das beliebte Blogging- und CMS-System WordPress.
Auch wir setzen es hier im Blog ein. Allerdings nur modifiziert mit einem zusätzlichen Plugin. Warum? Weil WordPress.com-Stats neuerdings mehr Funktionen mitbringt als man denkt und damit gegen das Datenschutzrecht verstößt.
Lesen Sie weiter warum das Plugin rechtswidrig ist, wer dafür haftet und wie man es trotzdem weiter nutzen darf. Weiterlesen
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Verschleiert, viral und illegal – Zur Rechtswidrigkeit von Schleichwerbung
Das Internet und insbesondere Social Media Plattformen sind ein idealer Nährboden für Schleichwerbung. Allerdings ist es rechtswidrig, eine Werbemaßnahme so zu tarnen, dass sie aus neutraler Sicht nicht als Werbung erkennbar ist.
Doch ist diese Art der Werbung sehr effektiv und daher verlockend. Zudem ist den Werbenden oft gar nicht bewusst, dass sie Schleichwerbung betreiben.
Unser Beitrag zeigt, die prominentesten Beispiele von Schleichwerbung und deren Folgen. Prüfen Sie, ob Ihre Werbemaßnahmen dazu gehören.
Was ist Schleichwerbung?
Geregelt ist die Schelichwerbung im Wettbewerbsrecht, genauer §§ 6 Abs.1 Nr.1 TMG, 4 Nr. 3 UWG. Dazu kommen auch Regelungen der Onlineportale, die wahre Angaben fordern und verbieten kommerzielle Tätigkeit zu verschleiern (z.B. Facebook-Nutzungsbedingungen 4.4)
Der Grundsatz, der legale virale Werbung von rechtswidriger Schleichwerbung trennt ist, dass der Werbecharakter einer Maßnahme stets erkennbar sein muss. Der Gedanke dahinter ist der Schutz des Konsumenten, der nicht unbewusst und unter Vorspiegelung falscher Informationen zum Vertragsabschluss gedrängt werden soll.
Voraussetzung ist freilich stets, dass die Art der verschleierten Werbung tatsächlich geeignet ist, den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher zu täuschen. Das bedeutet nicht, dass z.B. bei einem viralen Werbevideo ständig ein Logo oder ähnliches erkennbar sein muss. Mindestens erforderlich wäre aber z.B. eine Einblendung am Ende des Videos, die die Werbeabsicht klarstellt.
Um ein Gefühl für die Trennung von haben wir eine Übersicht für die rechtswidrigen Fallgruppen der verschleierten Werbung zusammengestellt: Weiterlesen
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