Arbeitsrecht, Mitarbeiterverträge und KSK

Beim Thema Arbeitsrecht denkt man in erster Linie an Kündigungen oder Abmahnungen. Aber das Arbeitsrecht hat viele Berührungspunkte, die auch für Start-Ups, Selbstständige und freie Mitarbeiter wichtig sind. Vor allem dann, wenn es um den Schutz der geistigen Leistungen geht.

So müssen sich Unternehmen mit der Frage befassen, wie die Projekte und Ideen gesichert sind, wenn externe Dienstleister, freie Mitarbeiter oder Praktikanten damit in Berührung kommen. Sehr wichtig, aber gerade in der Anfangszeit oft vernachlässigt, ist die Frage, in welchen Umfang Nutzungsrechte für erbrachte Leistungen von Mitarbeitern oder Externen eingeräumt werden sollen. Aus Sicht eines Unternehmens ist es auch sehr wichtig zu regeln, ob und in welchem Umfang die Mitarbeiter das Internet zu privaten Zwecken nutzen dürfen und wie der Umgang mit Kundendaten geregelt ist.

Unsere Leistungen

  • Verträge für freie Mitarbeiter
  • Praktikantenverträge
  • Regelung zur Nutzung des Internets durch Mitarbeiter im Unternehmen
  • AGB oder Verträge für die Beauftragung externer Dienstleister
  • Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsregelungen
  • Künstlersozialkasse

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