Marken sind das Aushängeschild eines Produktes oder einer Dienstleistung. Eine Name oder ein Logo bedeuten Identitätsschaffung und Wiedererkennungswert für den Kunden. Nicht zuletzt sind Marken auch dazu da, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Daher sollte das Thema Markenrecht von Beginn an auf der Agenda stehen, wenn es um neue Produkte oder Dienstleistungen geht, denn am Ende kann eine Marke einen enormen Wert des Unternehmens darstellen. Um diesen Wert nicht leichtfertig zu verspielen, ist das Markenrecht nichts, was “man auch später machen kann”. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Als Rechtsanwälte betreuen wir den gesamten Vorgang von der Recherche vor der Anmeldung über die Eintragung bei den Markenämtern bis hin zu der Verteidigung von Schutzrechten gegenüber Markenverletzungen durch Dritte.
Neben den angemeldeten Marken können Kennzeichenrechte auch durch bloße Nutzung für Produkte oder Unternehmen entstehen. Auch die Corporate Identity eines Unternehmens kann kennzeichenrechtlichen Schutz entfalten. Des Weiteren können auch Titel und Namen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken so genannten Titelschutz genießen.
Ferner sollte keine geschäftliche Namensnutzung, sei es für ein Produkt, ein Unternehmen oder eine Facebookseite nicht ohne eine gründliche Vorrecherche erfolgen. Denn die Verletzung bestehender Unternehmens- und Markenrechte gehört mit zu den teuersten Rechtsfehlern.
Unsere Leistungen im Markenrecht
- Markenrecherche (sog. Kollisionsprüfung vor der Eintragung neuer Marken)
- Markenanmeldung im In- und Ausland
- Verteidigung von Markenrechten und Markenprozesse
- Schutz von Unternehmensbezeichnungen
- Namensschutz
Fragen und Antworten zum Markenrecht
Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Mandanten zu AGB.
-
Was wird bei einer Marke geschützt und wie weit reicht der Schutz?
Geschützt wird der Name (Wortmarke) oder das Logo (Bildmarke und Wort/Bild-Marke) eines Produktes oder einer Dienstleistung. Der Schutz erstreckt sich auf angemeldete Klassen. Z.B. "Telekommunikation". Das bedeutet, die Marke ist für andere Telekommunikationsdienstleister gesperrt. Dagegen kann sie in anderen Klassen, z.B. "Werbung" genutzt werden. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Klasse.
-
Was ist der Unterschied zwischen Wortmarken, Wort-Bildmarken und Bildmarken?
Bei einer Marke wird der Begriff geschützt, z.B. "Facebook".
Bei einer Wort-Bildmarke wird die grafische Kombination des Begriffs mit grafischen Elementen geschützt, also z.B. ein Logo mit darin enthaltenem Text. Das ist eine Alternative, falls eine Wortmarke abgelehnt worden ist.
Bei einer Bildmarke wird ein grafisches Element geschützt.
Alle diese Marken haben gemeinsam, dass sie charakteristisch einzigartig sein müssen. -
Brauche ich eine Marke neben dem urheberrechtlichen Schutz?
Das Urheberrecht schützt nur kreative Logos und längere Texte. Einfache Logos, Namen und Slogans sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Hier springt der Markenschutz ein.
-
Reicht eine deutsche Marke oder brauche ich eine EU- oder gar weltweite Marke?
Deutsche Marken werden nur in Deutschland geschützt. EU-Gemeinschaftsmarken europaweit. Jenseits dieser geografischen Bereiche müssen die Marken jeweils in einzelnen Ländern separat angemeldet werden. Oder, falls Sie eine Anmeldung in mehreren Ländern anstreben sowie bereits eine Deutsche oder EU-Marke haben, können Sie eine internationale Marke (IR-Marke) anmelden.
Für Sie ist daher wichtig, in welchem Land Sie Kunden mit der Marke ansprechen wollen. Ist Ihr Kundenkreis nur auf Deutschland beschränkt, reicht zum Beispiel eine deutsche Marke. Ferner ist dies auch eine Kostenfrage.
Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie passenden Marke und helfen einen möglichst kostengünstigen Weg zu finden.
-
Warum sollte eine Markenanmeldung so schnell wie möglich erfolgen?
Zum einem kann es passieren, dass Ihnen jemand zuvor kommt und Ihnen die Marke "wegreserviert". Die Folge ist die Umbenennung Ihrer Leistungen.
Im anderen Fall kann es passieren, dass Ihre Marke in dern branchenüblichen Sprachgebrauch übergeht und nicht mehr nur für Sie reserviert werden kann. Das ist der Fall, wenn Sie eine Marke erst dann reservieren wollen, wenn Wettbewerber auch angefangen haben sie zu benutzen. -
Warum ist die Markenrecherche so wichtig?
Bei der Markenanmeldung werden Verstöße gegen bereits bestehende Marken oder Unternehmensnamen nicht geprüft. Das bedeutet, es könnte Ihnen passieren, dass Sie nach Monaten der Wartezeit auf die Markeneintragung eine Abmahnung des Inhabers einer ähnlich lautenden Marke erhalten, ihre Marke löschen und Ihre Angebote umbenennen müssen. Dasselbe gilt bei der Bezeichnung eines Unternehmens oder bei der Domainwahl.
Daher ist eine Markenrecherche unverzichtbar. -
Welche Informationen werden benötigt, um eine Marke eintragen zu können?
Wir benötigen zunächst alle Informationen des Markenanmelders und späteren Markeninhabers. Weiter benötigen wir die genauen Angaben zu der eigentlichen Marke, die eingetragen werden soll (Zeichen, Logo, bzw. genauer Wortlaut oder Wort-/Bildkombination. Dazu zählt auch, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll.
-
Was kostet die Markenanmeldung?
Bei der Markenanmeldung fallen Gebühren für das jeweilige Markenamt sowie Rechtsanwaltsgebühren an. Das Angebot richtet sich an Unternehmer und die Rechtsanwaltsgebühren verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
Gebühren der Markenämter:
Deutsche Marke: 300 Euro
EU-Gemeinschaftsmarke: 900 Euro
Rechtsanwaltsgebühren:
Deutsche Marke: 450 Euro
EU-Gemeinschaftsmarke: 600 Euro
In den Kosten sind die Vorabberatung zur Wahl der richtigen Marke und Klasse, Recherche sowie die Anmeldung und deren Betreuung enthalten. Nur wenn weitere Tätigkeiten notwendig werden, z.B. weil ein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingelegt worden ist, kommen zusätzliche Kosten hinzu, die wir Ihnen jedoch zuvor mitteilen.
Die Kosten einer separaten Recherche sind vom Rechercheumfang abhängig und betragen im Schnitt 250 Euro.
Die übrigen Gebühren sind von dem jeweiligen Land abhängig und wir teilen sie Ihnen gerne auf Anfrage mit. -
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Dies hängt davon ab wo die Marke angemeldet wird, aber in der Regel sind es ca. 6 Monate. Gegen Zuzahlung (z.B. 200 Euro in Deutschland) kann dieser Zeitraum auch halbiert werden.
Zwar entsteht der Schutz erst nach Eintragung der Marke, er wirkt aber ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. D.h. wenn ein Konkurrent nach der Anmeldung aber vor der Eintragung Produkte mit gleichem Namen nutzt, kann ihm dies ab der Eintragung untersagt werden. -
Wann werden Markenanmeldungen abgelehnt?
Der häufigste Grund der Ablehnung einer Markenanmeldung ist die fehlende Unterscheidungskraft sowie Freihaltebedürfnis einer Bezeichnung. Dies ist oft bei beschreibenden oder Gattungsbegriffen der Fall. Da eine Marke einen Begriff für ein Unternehmen "sperrt" darf sie den übrigen Wirtschaftsverkehr einer Branche nicht behindern.
So wäre die Anmeldung der Wortmarke "Finanzberatung24" für die Finanzbranche nicht möglich, da sonst kein Finanzberater damit werben könnte, dass er Finanzberatung rund um die Uhr anbietet.
Falls für Ihre Marke die Gefahr einer Ablehnung besteht, bieten wir ein Gutachten an, in dem wir die Ablehnungswahrscheinlichkeit prüfen.
Ferner kommt noch die Anmeldung der Bezeichnung als Wort/Bild-Marke in Frage.
Auswahl unserer Blogartikel betreffend Marken
-
Rechtmäßigkeit von Namensnennungen in Online-Artikeln von Zeitungsarchiven
Ein Blick in die Zeitung zeigt, dass es zur journalistischen Arbeit gehört, Personen im Rahmen der Berichterstattung durch eine Namensnennung zu identifizieren. Hierfür gibt es gewissen rechtliche Vorgaben, die Journalisten und Verlange beachten müssen. Nicht selten kommt es zu Überschreitungen … Weiterlesen
-
Überblick zum Werktitelschutz
Begriffe wie “(Werk)Titelschutz” oder “Titelschutzanzeige” begegnen einem öfter außerhalb des juristischen Lebens, aber eine konkrete Vorstellung hat man meist nicht. Dies soll dieser Beitrag ändern. Das Thema ist für alle interessant, die sich schon mal gefragt haben, ob und wie … Weiterlesen
-
Was darf Satire? – der “geheime” Clooney-Spot, den Nespresso angeblich verbieten will…
Im Blog des Social Media Experten Thomas Hutter erkläre ich anhand der aktuellen Anti-Nestlé-Kampagne der Solidar Suisse die Grenzen der Satire. Im Rahmen dieser Social Media-Kampagne wird ein Werbeclip für Nespresso mit George Clooney in der Hauptrolle parodiert. Dabei setzten sich … Weiterlesen
-
Markenrecht: Streitigkeiten mit Hilfe einer Abgrenzungsvereinbarung vermeiden
Darauf, dass Unternehmen sich regelmäßig mit der Registrierung von Marken beschäftigen sollten, haben wir schon öfter hingewiesen. Dies gilt sowohl für die nationale als auch die internationale Markenregistrierung. Nicht immer lassen sich durch eine frühzeitige Registrierung einer Wortmarke oder einer … Weiterlesen
-
Wenn Facebook zur Profil-Falle wird
Die Einrichtung eines Facebook-Profils dauert nur wenige Minuten. Mehr als eine Email-Adresse wird nicht benötigt. Was für Durchschnitts-User bequem und selbstverständlich ist, wird zum Problem, wenn Leute schlechte Absichten verfolgen. Besonders Prominente und Politiker sind hier beliebte Opfer. Sie müssen … Weiterlesen
-
Vorsicht: Irreführende Zahlungsaufforderungen nach Markenanmeldung
Dass über das Internet oft versucht wird, unbegründete Zahlungsansprüche geltend zu machen, ist keineswegs ein Vorgang, mit dem sich nur Privatpersonen herumschlagen müssen. Regelmäßig bekommen wir nach einer von uns durchgeführten Markeneintragung Nachfragen von Mandanten, die dubiose Zahlungsaufforderungen oder Offerten … Weiterlesen
-
Warum die neue “xxx”-Domain nicht nur für Erotikunternehmen ein Thema ist
Demnächst startet einen neue Internetdomain, die auf “xxx” endet. Domainnamen wie http://spreerecht.xxx sind damit möglich. Dieses Neuerung ist aber nicht nur für Unternehmen in der Sexindustrie von Bedeutung. Denn auch Unternehmen, die keine “xxx”-Adresse nutzen wollen, sollten Ihre Namens- und … Weiterlesen
-
Nutzung der Marke Facebook, der Markenlogos und Screenshots
Zu den häufigsten Fragen, die wir erhalten, gehören die nach der Verwendung der Facebook-Marke und deren Logos. Sie stellen sich insbesondere dann, wenn Werbung für die eigene Facebookpräsenz gemacht oder eine Domain mit einem “Facebook”-Bestandteil angelegt werden soll (z.B. facebookmarketing.de). … Weiterlesen
-
Stolperfallen bei der Wahl von Domain- und Accountnamen
Zwar ist es allgemein bekannt, dass man eine Internetdomain nicht ins Blaue hinein registrieren darf. Trotzdem gibt es immer wieder Auseinandersetzungen in diesem Bereich. Der Grund dafür ist meist, dass die Registrierung von Domains erfolgte, ohne dass hier Überlegungen über … Weiterlesen
-
Artikel über Stolperfallen bei der Wahl von Accountnamen
Steht Ihr auch so oft vor dem Problem einen Namen erfinden oder wählen zu müssen? Also nicht nur bei Babies, sondern vor allem beim Anlegen von Accounts, Blogs, Anmeldungen bei Twitter, Wahl von Domains oder Bezeichnungen für Euren Onlinedienst? Das … Weiterlesen
-
1×1 des Markenrechts
Auf gründerszene.de habe ich zusammen mit dem Kollegen Thomas Schwenke eine Einführung ins Markenrecht zusammen gestellt. In der Kürze ist wirklich nur eine Oberflächliche Beleuchtung des Themas möglich, aber unter Umständen lassen sich so einige Fragen vorab klären.
-
Die modifizierte Unterlassungserklärung
Erhält jemand eine Abmahnung, dann wird diese Person regelmäßig aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, das abgemahnte Verhalten (z.B. Urheberrechtsverletzung bei P2P, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, etc.) in der Zukunft zu unterlassen. Häufig wird die Unterlassungserklärung dann … Weiterlesen
-
Unerlaubte Namensnennung im Internet
Wird der Name einer Person im Internet genannt, so kann dies eine Beeinträchtigung ihres Namensrechts darstellen. So kann z.B. durch den unbefugten Gebrauch eines fremden Namens oder Namensbestandteils ein Zusammenhang zwischen dem Namensträger und einer fremden Einrichtungen oder eines Produktes … Weiterlesen
-
Marken für Startups – Session Barcamp Berlin 2
Das ist die Zusammenfassung meiner Session auf dem Barcamp Berlin 2 (Danke ;) ). Sie richtet sich vor allem an Gründer und alle, die sich einen einfachen Einblick in die Welt der Marken wünschen. Für die “Untiefen” des Markenrechts gibt … Weiterlesen


[...] werden. Da das Markenrecht sehr kompliziert ist, sollten Unternehmen hier eine professionelle Markenrecherche in Anspruch [...]
[...] Markenrecht und Kennzeichenrecht [...]