Presse- und Persönlichkeitsrecht

Die Rechte von Personen werden nicht nur in den “klassischen” Medien durch falsche Berichterstattung verletzt. Gerade die vermeintliche Anonymität im Internet führt auch dort zu vielen rechtswidrigen Äußerungen. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vor diesem Hintergrund vertreten wir Personen aus dem In- und Ausland, um ihre Privatsphäre in Deutschland zu schützen und falsche Berichterstattung sowie rechtswidrige Äußerungen zu unterbinden bzw. richtigzustellen.

Die Kernbereiche des Presserechts sind presserechtliche Gegendarstellung, Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche sowie die Geltendmachung von Schadenersatz auch für immaterielle Schäden („Schmerzensgeld“). Auch Unternehmen haben im Rahmen von falschen Produktbewertungen oder schädigenden Behauptungen Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung.

Unsere Leistungen umfassen

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Online- und Offlinemedien
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Persönlichkeitsrecht (z.B. Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadensersatz)
  • Bildberichterstattung (Recht am eigenen Bild, Veröffentlichung von Personenaufnahmen)
  • Beleidigung oder Schmähung von Personen, Produkten oder Unternehmen
  • Behauptung falscher Tatsachen
  • Verletzung von Datenschutzrechten
  • Beiträge in Social Media
  • Negative Ebay-Bewertungen

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