Pro Bono

Der Begriff “Pro Bono” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie “zum Wohle der Öffentlichkeit”.

Besonders in den USA ist die Pro-Bono-Tätigkeit unter Anwaltskanzleien verbreitet und bedeutet, dass Rechtsberatung in besonderen Fällen unentgeltlich erfolgen kann. Der Gedanke dahinter ist, dass auch die Anwaltschaft in die gesellschaftliche Pflicht genommen werden sollte, für das Gemeinwohl tätig zu werden.

Auch die Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG steht für Pro-Bono-Mandate zu Verfügung. Dabei geht uns darum, Vereine und Institutionen zu unterstützen, die mit ihrer Tätigkeit einen gesellschaftlich bedeutenden Beitrag erbringen, also den sogenannten “guten Zweck” verfolgen. Diesen Beitrag möchten wir beratend im Online- und Medienrecht unterstützen, denn auch gemeinnützige Vereine und Institutionen kommen heutzutage viel mit dem Online- und Medienrecht in Berührung.

Die Auswahl der Pro-Bono-Mandate erfolgt nach den Gesichtspunkten der Relevanz für das Gemeinwohl. Natürlich werden wir Pro-Bono-Tätigkeiten ausschließlich auf unseren Spezialgebieten bearbeiten.

Bitte wenden Sie sich unter Schilderung des rechtlichen Anliegens und unter Angabe der Besonderheiten, die Ihren Fall als Pro-Bono-Fall qualifizieren über das Kontaktformular an Rechtsanwalt Sebastian Dramburg.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns die Annahme oder Ablehnung Ihres Mandats als Pro-Bono-Tätigkeit nach freiem Ermessen vorbehalten. In jedem Fall melden wir uns bei Ihnen.