Eine Marke anmelden

Das Markenrecht ist oftmals fester Bestandteil der Gründungsphase eines StartUps. Aber auch später, wenn es um das eigene Logo oder das neue Produkt geht, taucht das Markenrecht wieder auf der Agenda auf. Jedes Unternehmen sollte das Thema dauerhaft im Auge behalten, denn das Markenrecht entscheidet darüber, ob die Konkurrenz unter der gleichen Bezeichnung im Wettbewerb auftreten oder ein Alternativprodukt anbieten darf.

Bei der Markenanmeldung ist einerseits zu beachten, wo die Marke eingetragen werden soll, also in welchem Land. Und andererseits muss klar sein, in welcher Art die Marke angemeldet werden soll (Wortmarke, Bildmarke, etc.; vgl. § 3 Markengesetz). Mehr Infos zum Markenrecht finden Sie in diesem Einführungsartikel.

Geht es auch ohne Anwalt?

Soll die Marke in Deutschland angemeldet werden, so gibt es bei dem DPMA keine Anwaltspflicht, dass heißt jeder kann eine Marke selbst anmelden. Es muss klar sein, in welche Klassen die Marke eingetragen werden soll. Dazu und zur Anmeldung an sich (Formulare, etc.) finden sich Informationen auf der Seite des DPMA.

Das DPMA prüft bei der Eintragung, ob die gewünschte Marke unterscheidungskräftig genug ist. Kommt das DMPA zu diesem Schluss, dann werden die Anmeldegebühren nicht erstattet. Daraus folgt, dass eine Markenanmeldung nicht übereilt erfolgen sollte.

Die Anmeldung beim DPMA ist aber nur ein Teil des Gesamtprozesses einer Markenanmeldung. Von Bedeutung ist vielmehr die Recherche vor der Anmeldung einer Marke. Der Hintergrund dazu ist, dass das DPMA nicht prüft, ob eine Verwechslungsgefahr zu bereits eingetragenen Marken gegeben ist.

Es gibt Dienstleister, die Recherchedienste durchführen und die Marken- und Gewerberegister nach bestimmten Begriffen durchsuchen. Diese Dienstleister übernehmen aber nicht die Auswertung dieser Recherchen. Von daher liegt der Schwerpunkt einer Markenanmeldung nicht in dem Antrag zur Anmeldung selber, sondern in den Arbeiten vorab. Bei Zweifeln, ob eine Marke unterscheidungskräftig genug ist, oder ob eine Verwechselungsgefahr mit einer bestehenden Marke vorliegt, sollte  daher fachlicher Rat in Anspruch genommen werden.

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