Wann haften Arbeitgeber für "private" Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?

14 Gedanken zu „Wann haften Arbeitgeber für "private" Social-Media-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter?

  1. Vielen Dank für die neue Perspektive auf diesen Fall!

    Wenn ich die rechtliche Einschätzung richtig lese, sind die haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen eine klare Einschränkung für „Botschafter“-Konzepte in der Online-Kommunikation von Unternehmen. Deren Grundidee ist ja, dass Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitszeit im Social Web als Ansprechpartner dienen und im Rahmen des Transparenzgebots auch klar als solche erkennbar sind.

    Man könnte natürlich argumentieren, dass der Arbeitgeber (hier die Asstel) bereit sein muss, für seinen Mitarbeiter zu haften und das wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiko zu tragen, wenn er schon von ihm explizit verlangt, im Rahmen der Arbeitszeit als Botschafter zu agieren.

    Ich fürchte, viele Unternehmen möchten dieses Risiko nicht tragen, weil es den potenziellen Nutzen aus dieser Art der Online-Kommunikation überwiegt.

    1. Zum Sachverhalt bei Asstel/Gutefrage.net habe ich noch eine Nachfrage:

      Der Asstel-Mitarbeiter erwähnt zwar in einigen Forums-Antworten die Versicherung, preist aber keine Produkte an, geschweige denn äußert sich negativ über Wettbewerber.

      Reicht aus Ihrer Sicht die Tatsache, dass er über sein Profil bei Gutefrage.net als Asstel-Mitarbeiter erkennbar ist dennoch aus, um seine Aktivitäten auf der Plattform *insgesamt* als Werbung zu werten?

      1. Ja, das sollte ausreichen. Es ist nicht zwingend, dass hier klassische Werbung (also das Bewerben von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens) betrieben wird. Es kommt auf den Gesamteindruck an und keineswegs nur auf die Aussagen/Beiträge.

        Man muss aber natürlich auch sagen, dass es ganz klar immer auf den Einzelfall ankommen und eine pauschale Grenzziehung nicht einfach ist.

  2. Ich denke, der Mitarbeiter hat hervorragend gehandelt. Er war ein aktiver Nutzer und wurde (meines Wissens, habe keine Quelle) als kompetent und objektiv geschätzt. Und mehr als in seinem Profil 200 Hinweise auf seinen Arbeitsgeber zu geben kann er doch gar nicht machen.

  3. Bei Gutefrage gibt es Premium-Accounts? Auf der Web-Site kann ich keine entsprechenden Hinweise finden. Bitte um Aufklärung!

  4. Interessant. Müssten die Beiträge der „Premium-Partner“ dann nicht als (bezahlte) Werbung gekennzeichnet sein? Oder gilt diese Regel aus dem Print-Bereich online nicht?

  5. Ich denke, der Mitarbeiter hat hervorragend gehandelt. Er war ein aktiver Nutzer und wurde (meines Wissens, habe keine Quelle) als kompetent und objektiv geschätzt.

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