Haftungsfalle „Tell -a-Friend“-Funktion

In Online-Shops und auf anderen Seiten wird oft eine sogenannte „Tell-a-Friend“-Funktion angeboten. Damit kann ein Besucher auf dieser Seite die eMail-Adresse eines Dritten auf der Seite eingeben, worauf hin der Dritte eine eMail erhält und auf die Webseite aufmerksam gemacht wird.

Diese Funktion stellt für Webseitenbetreiber aber ein Haftungsrisiko dar, denn die eMail, die durch diese Funktion an den Dritten versendet wird, ist oft als Spam einzustufen. Als Folge haftet der Webseitenbetreiber als Versender dieser unerlaubten Werbung.

Diese „Tell-a-Friend“-Funktion, bzw. Empfehlungs-Funktion, ist nur in engen Grenzen zulässig. Zuletzt hat das Landgericht Berlin (15 S 8/09) entschieden, dass eine Empfehlungs-eMail mit werbendem Charakter unerlaubte Werbung darstellt. Dadurch kann der Webseitenbetreiber wegen unerlaubter Werbung (Spam) abgemahnt werden. Um diese teuren Folgen zu vermeiden, sollte die Empfehlungs-Funktion nur mit Vorsicht verwendet werden.

Keine Werbung: In der Empfehlungs-Mail darf keinesfalls Werbung enthalten sein.  Die eMail sollte den Eindruck erwecken, vom Empfehlenden zu stammen, also neutral sein. Sobald in der eMail Werbung gemacht wird, ist diese als Spam einzustufen. Nach Möglichkeiten sollte die Empfehlungsmail daher auch unter Einschluss der eMail-Adresse des Empfehlenden versendet werden.

Kein fertiger Text: Am besten ist, wenn der Empfehlende, der auf die Seite aufmerksam machen will, den Text in der eMail selbst verfassen muss. Zumindest sollte er den Text ergänzen.

Keine Anreize: Es sollte nicht versucht werden, Besucher der Webseite durch Anreize (Gutscheine, Preisnachlässe, etc.) dazu zu bewegen, die „Tell-a-Friend“-Funktion zu verwenden. Hier besteht die Gefahr, dass zu viele Empfehlungen ausgesprochen werden.

Fazit

Die „Tell-a-Friend“-Funktion ist nicht grundsätzlich unzulässig. Da allerdings hier die Möglichkeit des „Double-Opt-in“-Verfahrens fehlt, stellt es unerlaubte und damit abmahnfähige Werbung dar, wenn in der Empfehlungsmail Werbebotschaften enthalten sind. Der Inhalt der eMail sollte ich auf eine simple Empfehlung beschränken.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Das Verfassen eines Kommentars ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Mehr Informationen in der Datenschutzerklärung.